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Kredit-Rating

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Wortherkunft: aus dem Engl. stammender Begriff „to rate“, was übersetzt so viel bedeutet wie „beurteilen“ oder „einschätzen“.

    2. Begriff: Ein Kreditrating ist eine standardisierte und skalierte Bewertung der Bonität (Kreditwürdigkeit) eines Kreditnehmers. Es kann zwischen einem internen und einem externen Kreditrating unterschieden werden. Ein internes Rating ist ein bankinternes Verfahren zur Bonitätsmessung. Die Bank ermittelt die Bonität des (potenziellen) Kreditnehmers selbst und greift dazu auf bereits vorhandene Kundendaten zurück; ggf. fordert sie weitere Informationen vom Kreditnehmer an. Externe Kreditratings werden von externen Ratingagenturen (Marktführer sind: Standard and Poor’s, Moody’s und Fitch Ratings) erstellt und dienen bspw. dazu, Kreditverhandlungen mit der Bank vorzubereiten. Externe Kreditratings können auch die Emission von Anleihen und anderen Schuldtiteln am Markt erleichtern, da sie eine anerkannte Messgröße für das Kreditrisiko darstellen.

    3. Vorgehen: Nach der Beschaffung der benötigten Daten, dazu zählen sowohl quantitative (bei Privatpersonen z.B. Einkommen und Vermögen, bei Unternehmen z.B. Jahresabschlussdaten) als auch qualitative (bei Privatpersonen z.B. persönliche Daten, bei Unternehmen z.B. Managementleistungen) Daten, müssen Kriterien definiert werden, anhand derer die Bonität gemessen werden soll. Bei Unternehmen könnten das z.B. die Ertragskraft, die Kapitalstruktur, die Qualität der Einkünfte, die finanzielle Flexibilität, die Qualität des Managements sowie Branchen- und Marktkennzahlen sein. Quantitative Kriterien können i.d.R. direkt erfasst werden (z.B. über Bilanzkennzahlen); qualitative Kriterien werden i.d.R. über Fragebögen ermittelt. Die Auswahl der Kriterien und die Definition der Gewichtungsfaktoren erfolgt i.d.R. mithilfe statistischer Verfahren, wie z.B. der Diskriminanzanalyse. Die Diskriminanzanalyse ist ein multivariates Verfahren, mit dem Gruppen- bzw. Klassenunterschiede analysiert werden können. Nach der Analyse stehen die Bonitätskriterien und ihre jeweiligen Gewichtungen fest. Über die einzelnen Bonitätskriterien und die jeweiligen Gewichtungsfaktoren werden die gesammelten Informationen zu einem Scorewert verdichtet. Je höher dieser Scorewert ist, desto geringer ist die Ausfallwahrscheinlichkeit des Kredits. Aufgrund dieses Zusammenhangs kann eine Aufteilung in Ratingklassen vorgenommen werden. Anhand des Scorewerts wird der Kreditnehmer dann einer bestimmten Ratingklasse zugeordnet. Ein einheitliches Schema/Vorgehen gibt es hier nicht. Effiziente Ratingsysteme müssen aber bestimmten Anforderungen genügen, wie z.B. einer möglichst überschneidungsfreien Segmentierung der Kundengruppen, einer objektiven sowie konsistenten Beurteilung der verwendeten Bonitätskriterien und einer Überführung der Ratingskala in Ausfallwahrscheinlichkeiten.

    Die Kreditratings haben durch bankenaufsichtsrechtliche Änderungen an Bedeutung gewonnen, da die Bonitätseinstufung eines Kreditnehmers ein bedeutendes Kriterium für die Eigenkapitalunterlegung bei der kreditvergebenden Bank darstellt.

    Vgl. auch Kreditinformationssysteme, Rating.

     

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