Aktienrückkauf
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Aktiengesellschaften können unter bestimmten Umständen die von ihnen emittierten Aktien zurückkaufen (§§ 71 ff. AktG). Ein solcher Aktienrückkauf kann unterschiedliche Zielsetzungen verfolgen. Führt eine Gesellschaft über einen bestimmten Zeitraum einen systematischen Aktienrückkauf durch, so spricht man von einem Aktienrückkaufprogramm.
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