Weichwährung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Währung, die nicht konvertibel (Konvertibilität) ist und/oder aufgrund der Wirtschaftspolitik des betreffenden Staates wenig Vertrauen genießt bzw. u.U. abwertungsverdächtig ist (Abwertung).
Gegensatz: Hartwährung.
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