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Abk. für Synthetic Agreements for Forward Exchange, seit den 1980er-Jahren praktizierte synthetische Form von Vereinbarungen über Devisenswaps, mit der zukünftige Swapsätze bzw. Outrightkurse (Outright) festgelegt werden können, ohne dass das Erfüllungsrisiko eines tatsächlichen Devisenswaps entsteht. Vertrag zwischen zwei Parteien, einander entweder die Differenz zwischen einem zum Zeitpunkt der Vertragsschließung vereinbarten Swapsatz für eine zu einem künftigen Zeitpunkt beginnende Periode und dem zwei Geschäftstage vor Beginn dieser Periode im Devisenmarkt hierfür geltenden Swapsatz (bzw. dem von der British Bankers Association festgesetzten Swapsatz [„settlement rate”]) auszugleichen (ERA = Exchange Rate Agreement), oder darüber hinaus auch die Differenz zwischen einem bei Vertragsschließung festgesetzten Outrightkurs und dem zwei Geschäftstage vor Beginn der Swapsatzperiode geltenden Kassakurs auszugleichen (FXA = Forward Exchange Agreement). Die Differenzbeträge werden auf einen zu vereinbarenden nominalen Betrag (notional amount) berechnet.