Direkt zum Inhalt

Einzelzahlungsvertrag

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Zahlungsdienstevertrag nach § 675f I BGB, durch den ein Zahlungsdienstleister dazu verpflichtet wird, für die Person, die einen Zahlungsdienst als Zahler, Zahlungsempfänger oder in beiden Eigenschaften in Anspruch nimmt (Zahlungsdienstenutzer), einen Zahlungsvorgang (Bereitstellung und Transfer von Bar- und Buchgeld; § 675f IV BGB) auszuführen. Der Zahlungsdienstenutzer ist verpflichtet, dem Zahlungsdienstleister das für die Erbringung eines Zahlungsdienstes vereinbarte Entgelt zu entrichten (§ 675f IV BGB). Sofern ein Einzelzahlungsvertrag nicht in einen Zahlungsdiensterahmenvertrag (§ 675 II BGB) eingebunden ist, gelten besondere Informationspflichten (Art. 248 §§ 12 ff. EGBGB). Einer Form bedarf der Vertrag nicht. Der Einzelzahlungsvertrag endet mit Erfüllung oder in den Fällen eines fehlgeschlagenen Zahlungsvorganges mit der auf ein Erstattungsverlangen folgenden Erstattung.

    2. Andere Bezeichnung für
    Überweisungsvertrag.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Einzelzahlungsvertrag"

    Hilfe zu diesem Feature

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete