Zahlungsempfänger
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
nach Art. 4 Nr. 9 ZDRL/§ 1 XVI ZAG natürliche oder juristische Person, die den Geldbetrag, der Gegenstand eines Zahlungsvorgangs ist, als Empfänger erhalten soll.
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Anscheinsbeweis Co-Badging Cut-Off-Zeitpunkt E-Geld-Agent E-Geld-Institut Finanztransfergeschäft Geschäftstag Kontoinformationsdienst Kundenkennung Regulatory Technical Standards (RTS) Wertstellungsdatum Zahlungsauslösedienst Zahlungsbetrag Zahlungsdiensterahmenvertrag Zahlungsdienstleister Zahlungsinstitut i.S. des ZAG Zahlungsinstrument Zahlungskonto i.S. des ZAG Zahlungsvorgang Überweisung
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