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Zahlungsbetrag

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    nach § 675q I BGB der (Geld-)Betrag, der Gegenstand des Zahlungsvorgangs (Valutaverhältnis) ist, welcher also überwiesen (Überweisung), per Lastschrift eingezogen oder per Zahlungskarte bezahlt werden soll.

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