Zahler
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Zahler (Payer) i.S. des ZAG ist jede natürliche oder juristische Person, die mit oder ohne Zahlungskonto die Ausführung eines Zahlungsauftrags gestattet oder erteilt (§ 1 XV ZAG).
2. Generell Vertragspartner in einem Couponswap, der den Swapsatz an den Empfänger (Receiver) zahlt und dafür den variablen Zinssatz erhält.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aufgeld Black-Scholes-Modell Clean Price Close Out Derivate, verbriefte Dirty Price Forward Swap Geschäftstag Hedge Ratio Law of one Price Legal Opinion Nominalwertprinzip Payer Swap Put-Call-Parität Regulatory Technical Standards (RTS) Special Purpose Vehicle (SPV) Wertstellungsdatum Zahlungskonto i.S. des ZAG Zinsswap strukturierte Finanzprodukte
eingehend
Zahler
ausgehend
eingehend
Zahler
ausgehend