Deutscher Rechnungslegungs Standard – DRS
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
vom Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) unter Einbeziehung der fachlich interessierten Öffentlichkeit erarbeitete Empfehlungen zur Konzernrechnungslegung. Die Bekanntgabe erfolgt durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Bei Beachtung der Empfehlungen wird gemäß § 342 II HGB die Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung vermutet.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Jahresabschluss der Kreditinstitute Kapitalisierung Kompensation von Forderungen und Verbindlichkeiten in der Bankbilanz Matching Principle Periodisierungsprinzip Risikovorsorge Sonderposten mit Rücklageanteil Stetigkeitsprinzip Treuhandvermögen True and Fair View Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken Wertpapiere im Jahresabschluss der Kreditinstitute Zinsbindungsbilanz Zinsergebnis erwarteter Verlust fortgeführte Anschaffungskosten immaterielle Vermögensgegenstände negatives Eigenkapital verbundene Unternehmen wirtschaftliches Eigenkapital
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