Akzeptanzstelle
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vertragsunternehmen der Kreditkartenausgeber, insbesondere Hotels, Restaurants, Fluggesellschaften, Mietwagenketten, Tankstellen sowie eine Vielzahl von Einzelhandelsgeschäften. Akzeptanzstellen sind verpflichtet, den Inhabern von Kreditkarten Leistungen gegen Quittierung von Leistungsbelegen, also unter Verzicht auf Barzahlung, zu erbringen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden Betreuten-Konto Clearingsystem CpD-Konto Konto zugunsten Dritter Kontoeröffnung Kontovollmacht Legitimationsprüfung Oder-Konto Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten Scheckinkasso TIPANET Treuhandkonto Und-Konto Verfügungsberechtigung über Bankkonten Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV) Zahlungsverkehr Zeichnungsberechtigung bestätigter Bundesbank-Scheck debitorisches Konto
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Akzeptanzstelle
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