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Wochenausweis der Europäischen Zentralbank

Definition: Was ist "Wochenausweis der Europäischen Zentralbank"?

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: ähnlich dem bis zum 31.12.1998 erstellten Wochenausweis der Deutschen Bundesbank, enthält der Wochenausweis des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) den finanziellen Status (Bilanz) des ESZB in verkürzter Form.

    2. Rechtliche Grundlage: Art. 15.2 i.V.m. 15.1 ESZB-Satzung, verpflichten das Direktorium der EZB (Europäische Zentralbank) dazu, wöchentlich einen „konsolidierten Ausweis” des ESZB zu erstellen und zu veröffentlichen.

    3. Gliederung: Der Wochenausweis der Europäischen Zentralbank enthält neun Aktiv- und zwölf Passivposten, deren Betrag (in Mio. Euro) zum jeweiligen Stichtag mitsamt den Veränderungen zur Vorwoche aufgrund von Transaktionen ausgewiesen wird.

    a) Die Aktiva gliedern sich in:

    (1) Gold und Goldforderungen,

    (2) Forderungen in Fremdwährung an außerhalb des Euro-Währungsgebiets ansässige Personen, untergliedert nach

    (2.1) Forderungen an den IWF und

    (2.2) Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige Auslandaktiva,

    (3) Forderungen in Fremdwährung an im Euro-Währungsgebiet ansässige Personen,

    (4) Forderungen in Euro an außerhalb des Euro-Währungsgebiets ansässige Personen, untergliedert nach

    (4.1) Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen und Kredite und

    (4.2) Forderungen aus der Kreditfazilität im Rahmen des Wechselkursmechanismus II (Europäisches Währungssystem),

    (5) Forderungen in Euro aus geldpolitischen Operationen an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet, untergliedert nach

    (5.1) Hauptrefinanzierungsgeschäfte,

    (5.2) längerfristige Refinanzierungsgeschäfte,

    (5.3) Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen,

    (5.4) strukturelle Operationen in Form von befristeten Transaktionen,

    (5.5) Spitzenrefinanzierungsfazilität,

    (5.6) Forderungen aus Margenausgleich,

    (6) Sonstige Forderungen in Euro an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet,

    (7) Wertpapiere in Euro von im Euro-Währungsgebiet ansässigen Personen,

    (8) Forderungen in Euro an öffentliche Haushalte,

    (9) sonstige Aktiva,

    b) Die Passiva sind gegliedert in:

    (1) Banknotenumlauf,

    (2) Verbindlichkeiten in Euro aus geldpolitischen Operationen gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet, untergliedert nach

    (2.1) Einlagen auf Girokonten einschließlich Mindestreserveguthaben,

    (2.2) Einlagefazilität,

    (2.3) Termineinlagen,

    (2.4) Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen,

    (2.5) Verbindlichkeiten aus Margenausgleich,

    (3) Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet,

    (4) Verbindlichkeiten aus der Begebung von Schuldverschreibungen,

    (5) Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen im Euro-Währungsgebiet ansässigen Personen, untergliedert in

    (5.1) Einlagen von öffentlichen Haushalten und

    (5.2) sonstige Verbindlichkeiten,

    (6) Verbindlichkeiten in Euro gegenüber außerhalb des Euro-Währungsgebiets ansässigen Personen,

    (7) Verbindlichkeiten in Fremdwährung, gegenüber im Euro-Währungsgebiet ansässigen Personen,

    (8) Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber außerhalb des Euro-Währungsgebiets ansässigen Personen, untergliedert nach

    (8.1) Einlagen, Guthaben und sonstige Verbindlichkeiten,

    (8.2) Verbindlichkeiten aus der Kreditfazilität im Rahmen des WKM II,

    (9) Ausgleichsposten für vom IWF zugeteilte Sonderziehungsrechte,

    (10) sonstige Passiva,

    (11) Ausgleichsposten aus Neubewertung,

    (12) Kapital und Rücklagen.

    3. Bedeutung: Der Wochenausweis der Europäischen Zentralbank soll insbesondere aktuelle währungs- und kreditpolitische Informationen liefern, in Gestalt einer nach Vermögenswerten und Verbindlichkeiten gegliederten Zwischenbilanz. Vorangestellt sind kurze Erläuterungen zu Positionen, die mit geldpolitischen Operationen zusammenhängen, und solchen, bei denen dies nicht der Fall ist, ferner zu den Einlagen des Finanzsektors im Euro-Währungsgebiet auf Girokonten. Ähnlich wie früher beim Wochenausweis der Bundesbank spiegeln sich auch hier die Funktionen der Zentralbank wider, als Notenbank, Bank der Banken und des übrigen Finanzsektors, Bank des Staates und (nicht zumindest) als Währungsbank.

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