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virtuelles Geld

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: In der Praxis wird der Begriff des virtuellen Geldes (auch virtuelle Währung) häufig als weitgehend ungeordneter Begriff für Digital Cash, Digital Money, digitales Geld, Electronic Money, elektronisches Geld sowie Electronic Cash verwandt. In der Literatur hingegen setzt sich sukzessive die auf Kristoferitsch zurückgehende Begriffsbestimmung als Summe aller Erscheinungsformen elektronischen Geldes, unabhängig davon, ob ihre Grundstruktur auf Softwareprogrammen (z.B. DigiCash), auf Hardwareelementen (z.B. Smart Cards wie Mondex) oder auf einem Zusammenspiel dieser beiden Faktoren basiert. Die physische Existenz der einzelnen Währungen beruht auf einer genau definierten elektronischen Anordnung einzelner Bits und Bytes, die erst durch die Einbeziehung geeigneter Hilfsmittel (z.B. Smart Cards oder Softwareprogramme) dieselben Basisfunktionen wie reales Geld aufweisen. Eine der bekannten digitalen Währungen (Bitcoin) enthält vermutlich nicht zufällig den Wortbestand "coin", denn Geld wird weiterhin stark von bildlichen Vorstellung von Münzen und Banknoten geprägt. Als "Währungen" können beispielsweise Bitcoins in Deutschland kaum gelten, denn juristisch versteht man unter Währung das Geldwesen eines Staates, also seine Währungsverfassung und damit die von Rechts wegen vorgesehene Ordnung eines nationalen Geldwesens.

    2. Geschichte: Die Anfänge des virtuellen Geldes gehen auf das Jahr 1990 zurück, als das Zahlungssystem Mondex durch die National Westminster Bank entwickelt und das niederländische Unternehmen DigiCash gegründet worden ist.

    3. Arten: Virtuelles Geld unterscheidet sich durch die Art der jeweils zugrunde liegenden Zahlungssysteme. Sie wiederum werden danach abgegrenzt, ob sie
    a) digitales Geld auf Softwarebasis verwalten,
    b) Kreditzahlungen darstellen,
    c) Schecks nachbilden oder
    d) auf Smart Card-Basis arbeiten.

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    Mindmap "virtuelles Geld"

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    Mindmap virtuelles Geld Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/virtuelles-geld-62366 node62366 virtuelles Geld node57462 Elektronisches Geld node62366->node57462 node57056 Digi-Cash node62366->node57056 node61372 Smart Card node62366->node61372 node58204 Geld node58204->node57462 node57305 E-Geld-Institut node57305->node57462 node57258 E-Commerce node57258->node57462 node61472 Speicherkarte node61472->node61372 node60720 Prozessorkarte node60720->node61372
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