Red Clause
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
eine Klausel im Dokumentenakkreditiv, mittels welcher eine Bank ermächtigt wird, dem Begünstigten schon vor Einreichung der Dokumente Blankovorschüsse zu gewähren. Die Red Clause wird so genannt, weil sie im Akkreditiv-Schreiben üblicherweise rot vermerkt ist.
Vgl. auch Green Clause, Packing Credit.
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Interne Verweise
Aktiv-Aktiv-Methode Aktiv-Passiv-Methode Avalkredit Credit Linked Notes CreditMetrics (CM) Darlehenskonto Deckungsregister Ertragswertmethode Factoring, Kollision von Factoring-Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt Financial-Leasing Finanzierung Individualkredit Kapitalstruktur Kredit-Rating Operating-Leasing SCHUFA-Klausel Schuldscheindarlehen Sicherheitenpool Sicherungsschein Wholesale Banking
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Red Clause
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