Red Clause
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
eine Klausel im Dokumentenakkreditiv, mittels welcher eine Bank ermächtigt wird, dem Begünstigten schon vor Einreichung der Dokumente Blankovorschüsse zu gewähren. Die Red Clause wird so genannt, weil sie im Akkreditiv-Schreiben üblicherweise rot vermerkt ist.
Vgl. auch Green Clause, Packing Credit.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Aktiv-Aktiv-Methode
Aktiv-Passiv-Methode
Ausschließlichkeitserklärung
Avalkredit
CIRR-Kredite
Credit Linked Notes
CreditMetrics (CM)
Darlehenskonto
Ertragswertmethode
Factoring, Kollision von Factoring-Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt
Financial-Leasing
Finanzierung
Individualkredit
Kapitalstruktur
Kredit-Rating
Operating-Leasing
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