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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    kurz für Rechnungslegungsverordnung (der Kreditinstitute), womit deren vollständige Bezeichnung (Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute) abgekürzt wird.

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