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Gruppenkredit

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Im Rahmen der Mikrofinanzierung werden gerade in Entwicklungs- und Schwellenländern oft Gruppenkredite vergeben. Die Gruppenkreditvergabe beruht dabei auf der Idee, Kredite nur an Kreditnehmergruppen mit unterschiedlich vielen Mitgliedern zu vergeben. Diese Art der Kreditvergabe entstand aus dem Bestreben der Mikrofinanzinstitute, ihre Transaktionskosten zu senken und gleichzeitig die Risiken einer Kreditvergabe zu minimieren.

    2. Arten: Gruppengarantien, die Gruppe als soziales Netzwerk und die Gruppe als Möglichkeit zur Selbsthilfe.

    3. Gruppengarantien: Die Kredite fließen unmittelbar von einem Mikrofinanzinstitut zu den Kreditnehmern, wobei die Mitglieder einer Kreditgruppe (ca. fünf bis zehn Kreditnehmer) füreinander bürgen.

    4. Gruppe als soziales Netzwerk: Mehrere Personen schließen sich zu einer Gruppe zusammen. Die Kreditvergabe erfolgt sukzessive immer nur an ein oder zwei Mitglieder der Gruppe, wobei alle Mitglieder geringe Einlagen als Sicherheiten stellen. Sofern die vergebenen Kredite von den Mitgliedern ordnungsgemäß zurückgezahlt werden, können andere Gruppenmitglieder Kredite erhalten.

    5. Selbsthilfe: Eine Gruppe umfasst durchschnittlich 15 bis 20 Mitglieder und agiert als Intermediär zwischen dem Mikrofinanzinstitut und den einzelnen Kreditnehmern. D. h. die Gruppe nimmt einen Mikrokredit auf und verleiht diesen wiederum an einzelne Mitglieder der Gruppe, wobei die Gruppe als Ganzes gegenüber dem Mikrofinanzinstitut für den gemeinsam aufgenommenen Kredit haftet.

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