erste Hypothek
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bezeichnung für ein an erster Rangstelle (Rang) im Grundbuch abgesichertes Hypothekendarlehen, aber auch Bezeichnung für einen Realkredit, d.h. für ein durch ein Grundpfandrecht (Grundpfandrecht, Bestellung) abgesichertes, im Rahmen der Beleihungsgrenze von 60 Prozent des Beleihungswerts gewährtes Darlehen.
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