Contingent Convertible Bond
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CoCo-Bond; 1. Begriff: Spezialform einer Wandelanleihe. Charakteristisch ist, dass anders in deren Grundform kein Wandlungsrecht des Anleihegläubigers verbrieft wird, sondern die Wandlung unter der Bedingung automatisch erfolgt, dass ganz bestimmte Ereignisse eintreten.
2. Eigenschaften: Da der Anleihegläubiger kein Zusatzrecht erwirbt, sondern im Gegenteil eine spezifische Unsicherheit auf sich nimmt, wird er seine Renditeforderung um eine entsprechende Risikoprämie erhöhen. Diese fällt um so höher aus, je unattraktiver aus seiner Sicht die Wandlungsbedingung ist. Besonders ausgeprägt ist das der Fall, wenn die Wandlung durch Krisenindikatoren ausgelöst wird, da er so faktisch von der Haftungsfunktion des Eigenkapitals gegenüber den Fremdkapitalgebern nicht geschützt wird: Tritt tatsächlich ein Haftungsfall ein, wird er mit hoher Wahrscheinlichkeit in die Position eines haftenden Eigenkapitalgebers wechseln müssen. Dennoch wird speziell die letztgenannte Variante, in der die Wandlung durch z.B. das Unterschreiten einer bestimmten Eigenkapitalquote ausgelöst wird, angewendet. Hintergrund sind die Erfahrungen der Finanzmarktkrise: Von Banken – ggf. auf Basis aufsichtsrechtlicher Vorgaben – emittierte CoCo-Bonds sollen daher im Krisenfall das Leverage-Risiko abmildern, indem automatisch eine Schuldenreduzierung und Eigenkapitalaufstockung erfolgt. Hieraus werden auch positive Anreizeffekte für die Chance-Risiko-Einstellung der Investoren abgeleitet. Dennoch sind zentrale Fragen bislang ungeklärt, so z.B. der optimale Zeitpunkt der Festlegung des Umtauschverhältnisses oder die Frage negativer Signaleffekte einer tatsächlichen automatischen Umwandlung.