Direkt zum Inhalt

Banque de France

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    französische Zentralbank.

    Organe
    : Oberstes Exekutivorgan ist der Gouverneur, der ebenso wie seine beiden Stellvertreter auf Vorschlag des Ministerrats für eine Dauer von sechs Jahren mit einmaliger Verlängerungsmöglichkeit ernannt wird. Für den Gouverneur und seine Stellvertreter gilt das Inkompatibilitätsprinzip; sie dürfen keine sonstigen kommerziellen Funktionen wahrnehmen. Der Generalrat (legislatives Organ) setzt sich aus dem Gouverneur, seinen beiden Stellvertretern und zehn Beiräten zusammen (neun der zehn Beiräte werden auf Vorschlag des Wirtschafts- und Finanzministers vom Ministerrat auf sechs Jahre ernannt; sachliche und fachliche Qualifikation ist entscheidend; der zehnte Beirat wird von der Belegschaft der Notenbank aus ihren eigenen Reihen gewählt). An den Sitzungen des Generalrats nimmt ein vom Wirtschafts- und Finanzminister berufener Zensor mit einem aufschiebenden Vetorecht teil. Der Generalrat kann Kommissionen und Komitees bilden und sie durch außerhalb der Bank stehende Persönlichkeiten ergänzen, so z.B. die Beratende Versammlung (Konsultativorgan, Konsultativrat; mit 15 bis 24 Vertretern der Wirtschaft).

    Am 4.8.1993 erfolgte die Unabhängigkeit der Banque de France zur Sicherstellung der Preisstabilität und der Unabhängigkeit von der Politik; insoweit wurden die im Rahmen der Wirtschafts- und Währungsunion gestellten Anforderungen erfüllt.

    Weitere Informationen unter www.banque-france.fr.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Banque de France"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Banque de France Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/banque-de-france-56037 node56037 Banque de France node62684 Wirtschafts- und Währungsunion node56037->node62684 node57708 Europäische Zentralbank (EZB) node57708->node56037 node58274 Geldwertstabilität node57708->node58274 node62543 Wechselkursmechanismus II node62543->node57708 node81725 Pillar-2-Guidance node81725->node57708 node59643 Liquiditätsmanagement node59643->node57708 node47299 Zahlungsverkehr node62684->node47299 node62457 Währung node62684->node62457 node62683 Wirtschaftspolitik node62684->node62683 node81869 Erweiterter Rat der ... node81869->node62684
    Mindmap Banque de France Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/banque-de-france-56037 node56037 Banque de France node62684 Wirtschafts- und Währungsunion node56037->node62684 node57708 Europäische Zentralbank (EZB) node57708->node56037

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete