Direkt zum Inhalt

Ausschuss für Finanzstabilität (AFS)

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Am 18. März 2013 hat der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) seine Arbeit aufgenommen und löste damit den Ständigen Ausschuss für Finanzmarktstabilität ab. Grundlage für die Schaffung des AFS bildet das Gesetz zur Überwachung der Finanzstabilität (FinStabG), welches zum 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist. Der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) ist beim Bundesministerium der Finanzen angesiedelt und gilt als das zentrale Gremium der makroprudentiellen Überwachung in Deutschland. Die primäre Aufgabe des AFS ist es, die für die Finanzstabilität wesentlichen Sachverhalte kontinuierlich zu diskutieren, vor ausgemachten Gefahren zu warnen und Empfehlungen zur Vermeidung von Problemen auszusprechen. Darüber hinaus berät der AFS über den Umgang mit Warnungen und Empfehlungen des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB). Adressat einer Warnung oder Empfehlung des AFS kann die Bundesregierung, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder eine andere öffentliche Stelle in Deutschland sein. Eine weitere Zielsetzung des Ausschusses besteht darin, zur Stärkung der Zusammenarbeit der in ihm vertretenen Institutionen im Fall einer Finanzkrise beizutragen. Dem Ausschuss sind die öffentlichen Institutionen angehörig, die auf nationaler Ebene mit der Überwachung des Finanzsystems betraut sind. Konkret setzt sich der AFS zusammen aus drei Vertretern der Deutschen Bundesbank, drei Vertretern des Bundesministeriums der Finanzen sowie – in beratender Funktion und ohne Stimmrecht – dem für den Geschäftsbereich Abwicklung zuständigen Mitglied des Direktoriums der BaFin. Insofern sind im AFS die jeweiligen fachlichen Kenntnisse sowie die Bewertungen der verschiedenen Institutionen vertreten. Der Ausschuss kommt einmal pro Quartal zusammen und ist dazu verpflichtet, einmal jährlich dem Deutschen Bundestag einen Bericht vorzulegen.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Ausschuss für Finanzstabilität (AFS)"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/ausschuss-fuer-finanzstabilitaet-afs-81823 node81823 Ausschuss für Finanzstabilität ... node56489 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ... node56489->node81823 node57928 Finanzmarkt node56489->node57928 node59192 Kernkapital node59192->node56489 node55824 Auslagerung node55824->node56489 node99306 Verwahrstelle node99306->node56489 node81885 AFS node81885->node81823
    Mindmap Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/ausschuss-fuer-finanzstabilitaet-afs-81823 node81823 Ausschuss für Finanzstabilität ... node56489 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ... node56489->node81823 node81885 AFS node81885->node81823

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete