Dritte Zahlungsdienstleister
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die dritten Zahlungsdienstleister (kurz: Drittdienstleister) werden von der zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) umfasst. Diese Zahlungsdienstleister müssen den Instituten externen Zugriff auf Kunden-Konten gewähren. Unter den Drittdienstleistern werden solche Unternehmen verstanden, die zwar dazu beitragen, Zahlungsdienste zu leisten, jedoch nicht das Zahlungskonto des Anlegers führen und nicht in den Besitz der Transaktionen kommen. Bei den Drittdienstleistern lassen sich Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste voneinander unterscheiden.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aufsichtsgremium der EZB Bail-in Bankenfusion Cyberangriff Cyberkriminalität Direktorium der EZB Dritte Zahlungsdienstleister Erweiterter Rat der EZB Finanztechnologie-Unternehmen (FinTech) Freie Sparkassen Key Investor Information Document (KIID) Kontoinformationsdienst Kreditgenossenschaft Kreditinstitut i.S. des KWG Near-Banks Nichtbeistandsklausel Non-Banks Zahlungsauslösedienst disruptive Innovation genossenschaftliche Zentralbank
eingehend
Dritte Zahlungsdienstleister
ausgehend
eingehend
Dritte Zahlungsdienstleister
ausgehend