Aufsichtsgremium der EZB
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Das Aufsichtsgremium der Europäischen Zentralbank (EZB) setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden, welcher für eine nicht verlängerbare Amtszeit von fünf Jahren ernannt wird, einem stellvertretenden Vorsitzenden, welcher aus dem Kreis der Mitglieder des EZB-Direktoriums ausgewählt wird, vier Vertretern der Europäischen Zentralbank (EZB) sowie aus Vertretern der nationalen Aufsichtsbehörden.
2. Aufgaben: Das Aufsichtsgremium tritt zweimal pro Monat zusammen, um die Aufgaben der EZB im Bereich der Bankenaufsicht zu erörtern, zu planen und durchzuführen. Das Gremium unterbreitet dem EZB-Rat Beschlussentwürfe im Rahmen des Verfahrens der impliziten Zustimmung.
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Aufsichtsgremium der EZB Bail-in Bankenfusion Cyberangriff Cyberkriminalität Direktorium der EZB Dritte Zahlungsdienstleister Erweiterter Rat der EZB Finanztechnologie-Unternehmen (FinTech) Freie Sparkassen Key Investor Information Document (KIID) Kontoinformationsdienst Kreditgenossenschaft Kreditinstitut i.S. des KWG Near-Banks Nichtbeistandsklausel Non-Banks Zahlungsauslösedienst disruptive Innovation genossenschaftliche Zentralbank
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