Überbringerklausel
auf den Scheckvordrucken der Kreditinstitute angebrachte Klausel, die das geborene Orderpapier zum Inhaberpapier macht. Wird die Überbringerklausel gestrichen, wird der Scheck wieder zum Orderpapier. Für das bezogene Institut besteht dann eine Pflicht zur Prüfung der Legitimation des Vorlegers....
mehr >
Bankwirtschaft (Zahlungsverkehr)