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Revision

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Revision bezeichnet das unternehmerische Überwachungssystem, welches die externe Prüfung, die Interne Revision und die internen Kontrollen beinhaltet. Die Interne Revision ist ein von der Unternehmensführung delegiertes, vom laufenden Arbeitsprozess losgelöstes, geplantes und kontrolliertes Überwachungselement aller betrieblichen Teilbereiche. Ausgeführt wird sie durch vom Überwachungsobjekt unabhängige Mitarbeiter, welche der Unternehmensspitze berichten und sie zwecks Sicherung und Steuerung beraten.

    Im Gegensatz zur Internen Revision sind die Kontrollen i.d.R. organisatorisch fest in den betrieblichen Ablauf eingebettet und erfolgen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Realisierung des Überwachungsobjekts, d.h. parallel zum Werte- und Güterfluss (Tabelle „Abgrenzungsmerkmale Interne Revision vs. interne Kontrolle”).

    Abgrenzungsmerkmale

    Interne Revision

    Interne Kontrolle

    zeitlich

    Überwachungsprozess ist einmalig/punktuell und i.d.R. nachträglich

    Überwachungsprozess ist laufend/kontinuierlich und gegenwärtig

    personell

    Überwachungsorgan ist vom laufenden Arbeitsprozess (Überwachungsobjekt) unabhängig

    Überwachungsorgan ist vom laufenden Arbeitsprozess (Überwachungsobjekt) direkt oder indirekt abhängig

    methodisch

    Interne Revision wird geplant und durch spezifischen Auftrag in Kraft gesetzt

    Interne Kontrolle ist zwangsläufig/automatisch im Arbeitsprozess eingebaut oder sie wird durch spezifischen Auftrag in Kraft gesetzt

    administrativ

    Feststellungen und Revisionsergebnisse gehen direkt oder indirekt an die Unternehmensführung

    Feststellungen und Kontrollergebnisse sind i.d.R. an den Leiter des zu überwachenden Arbeitsprozesses gerichtet

    Ähnlich wie die Interne Revision ist die externe Prüfung ein überwiegend rückschauendes Überwachungselement, welches das Ist-Objekt mit dem Soll-Objekt vergleicht. Sie endet mit einem Urteil über die Qualität des Ist-Objekts. Auch bei der externen Prüfung besteht weder eine unmittelbare oder direkte noch eine mittelbare oder indirekte Abhängigkeit von dem zu überwachenden betrieblichen Vorgang. Im Gegensatz zur Internen Revision wird die Prüfungsfunktion allerdings nicht von betriebsangehörigen Personen vorgenommen; die Träger dieser Überwachungsfunktion sind betriebsfremde, unabhängige Sachverständige (Tabelle „Abgrenzungsmerkmale Externe Prüfung vs. Interne Revision”).

    Abgrenzungsmerkmale

    Externe Prüfung

    Interne Revision

    personell

    Externer Prüfer = vom Überwachungsobjekt unabhängiger, betriebsfremder Dritter

    Interner Revisor = vom Überwachungsobjekt unabhängiger, betriebsinterner Mitarbeiter

    arbeitsrechtlich

    arbeitsrechtliche Unabhängigkeit auf freiberuflicher Grundlage

    arbeitsrechtliche Abhängigkeit durch Dienstvertrag

    formal

    Prüfungsauftrag gemäß Prüfungsordnung (gesetzlich vorgeschrieben oder freie Prüfungen)

    Revisionsauftrag gemäß Revisionsplan (Revisionsprogramm) direkt oder indirekt durch die Unternehmensführung

    methodisch

    regelmäßige (periodische) Prüfungen oder Sonderprüfungen, meist nach Ankündigung

    regelmäßige (Routine-)Revision mit Ankündigung oder Sonderrevision mit und ohne Ankündigung

    administrativ

    Feststellungen und Prüfungsergebnisse gehen direkt an Auftraggeber (geschäftsführende oder überwachende Organe) und indirekt an andere Adressaten (u.a. Anteilseigner, Gläubiger, Öffentlichkeit)

    Feststellungen und Revisionsergebnisse gehen direkt oder indirekt an die Unternehmensführung

     

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