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Internationale Grundlage für die berufliche Praxis der Internen Revision

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    International Professional Practices Framework (IPPF); Regelwerk, welches vom Institute of Internal Auditors (IIA) herausgegeben wird. Durch die Mitgliedschaft der nationalen Innenrevisionsverbände im IIA bildet das Rahmenwerk die verbindliche Grundlage für die Berufsausübung der Verbandsmitglieder, der Certified Internal Auditors (CIA) bzw. der Kandidaten für den CIA und derer, die Dienstleistungen im Bereich der Internen Revision erbringen. Das IPPF vereinigt dabei die verbindlich einzuhaltenden Grundsätze für die berufliche Praxis der Internen Revision (Institute of Internal Auditors Standards, IIA-Standards) mit dem ebenfalls verpflichtenden Ethikkodex (Code of Ethics). Daneben beinhaltet das Rahmenwerk eine Definition des Begriffs der Internen Revision sowie die optional anzuwendenden Praktischen Ratschläge (Practice Advisories), Praxisleitfäden (Practical Guides) und Positionspapiere (Position Papers). Die Sanktionsmöglichkeiten bei abweichendem Verhalten sind gering und können im Ausschluss aus dem IIA respektive dem Deutschen Institut für Interne Revision (DIIR) oder in der Aberkennung des CIA bestehen. Der Ethikkodex verfolgt die Sicherstellung eines dem Berufsstand angemessenen Verhaltens. Er beinhaltet die vier Grundsätze der Rechtschaffenheit, der Objektivität, der Vertraulichkeit und der Fachkompetenz. Der Grundsatz der Rechtschaffenheit stellt das Vertrauen in die Prüfungsergebnisse der Internen Revision sicher und dient damit als Grundlage für die Verlässlichkeit ihres Urteils. Der Grundsatz der Objektivität soll im Rahmen der Prüfungsdurchführung dafür Sorge tragen, dass die Interne Revision alle relevanten Umstände bei ihrer Urteilsbildung berücksichtigt und die Beurteilung nicht durch Interessen Dritter oder persönlicher Natur verzerrt wird. Der Grundsatz der Vertraulichkeit dient der Wahrung der Unternehmensinteressen. Der Interne Revisor muss die im Rahmen seiner Arbeit erlangten Kenntnisse vertraulich behandeln und darf diese lediglich im Falle rechtlicher oder beruflicher Verpflichtungen offenlegen. Nach dem Grundsatz der Fachkompetenz dürfen Interne Revisoren nur solche Aufgaben übernehmen, für die sie das erforderliche Wissen, Können und die entsprechende Erfahrung besitzen. Zudem müssen sie ihre Fachkenntnise sowie die Effektivität und Qualität ihrer Arbeit ständig verbessern. Das Herzstück des IPPF bilden die IIA-Standards, mit denen folgende Zwecke verbunden werden:

    a) Darstellen der verbindlichen Grundprinzipien der Berufsausübung der Internen Revision.

    b) Bereitstellen eines Rahmenwerks für die Ausführung und Förderung eines breiten Spektrums wertschöpfender Aktivitäten der Internen Revision.

    c) Festlegen von Beurteilungskriterien für die Leistung der Internen Revision.

    d) Fördern von verbesserten Prozessen und Ergebnissen einer Organisation.

    Die IIA-Standards gliedern sich dabei in 1.000er Eigenschaftsstandards (Attribute Standards) sowie 2.000er Ausführungsstandards (Performance Standards). Mit den Eigenschaftsstandards werden im Wesentlichen Eigenschaften beschrieben, die die Interne Revision aufweisen sollte. Die Ausführungsstandards zeigen indes auf, wie bestimmte Aufgaben und Tätigkeiten ausgeführt werden sollen, um die entsprechenden Soll-Eigenschaften realisieren zu können. Sowohl Eigenschafts- als auch Ausführungsstandards werden durch Erläuterungen für Prüfung (A wie Audit; z.B. 1210.A1 Fachkompetenz bei Prüfungsaufträgen) und Beratung (C für Consulting; z.B. 1210.C1 Fachkompetenz bei Beratungsaufträgen) detailliert. Um gute Praktiken zu fördern, bieten die Praktischen Ratschläge den Revisoren Hilfestellung bei der Umsetzung und Anwendung der Standards sowie des Ethikkodex. Sie beschreiben Ansätze, Methoden und Überlegungen, allerdings keine detaillierten Verfahren und Vorgehensweisen. Praxisleitfäden hingegen bieten eine detaillierte Hilfestellung für die Durchführung der Revisionstätigkeiten. Sie umfassen Instrumente und Methoden, Arbeitsprogramme sowie schrittweise Arbeitsabläufe und Ergebnisbeispiele. Anhand der Positionspapiere soll die Rolle der Internen Revision aufgezeigt werden; sie sollen zudem Parteien außerhalb des Berufsstands dabei helfen, die Rolle und Verantwortlichkeit der Internen Revision im Bereich Führung und Überwachung sowie Risiko und Kontrolle zu verstehen. Den nationalen Berufsverbänden der Internen Revision ist es weiterhin möglich, nationale nachdrückliche Empfehlungen zu kommunizieren, die ggf. Eingang in das IPPF finden. Aus deutscher Sicht stellen gegenwärtig fünf DIIR Revisionsstandards Empfehlungen des DIIR dar, ohne aber Eingang in das IPPF gefunden zu haben:

    a) DIIR Revisionsstandard Nr. 1: Zusammenarbeit von Interner Revision und Abschlussprüfer;

    b) DIIR Revisionsstandard Nr. 2: Prüfung des Risikomanagements durch die Interne Revision;

    c) DIIR Revisionsstandard Nr. 3: Prüfung von Internen Revisionssystemen;

    d) DIIR Revisionsstandard Nr. 4: Prüfung von Projekten;

    e) DIIR Revisionsstandard Nr. 5: Prüfung des Anti-Fraud-Management-Systems.

    Das Verhältnis zwischen den internationalen Standards des IIA und den nationalen Standards wird in den Standards des IIA vorgegeben. Grundsätzlich gelten die Standards des IIA. Bestehen Regelungslücken, können diese durch die nationalen Standards ausgefüllt werden. Liegen zu identischen Sachverhalten internationale und nationale Standards vor, kommen die nationalen Standards nur dann zur Anwendung, wenn sie gegenüber den internationalen Standards höhere Anforderungen stellen.

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