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Organisation der Internen Revision

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Interne Revision sollte derjenigen Institution zugeordnet sein, die den größten Nutzen aus ihrer Arbeit zieht. Das ist üblicherweise die Unternehmensführung. Dabei ist das Prinzip der Unabhängigkeit zu beachten. Einerseits ist eine „innere Prozessunabhängigkeit”, d.h. Unabhängigkeit und Objektivität in Bezug auf die zu prüfenden spezifischen Vorgänge, zu wahren. Anderseits ist eine „äußere Prozessunabhängigkeit”, d.h. ein spezieller organisatorischer Status der Internen Revision, erforderlich. Die Unabhängigkeit lässt sich in erster Linie durch eine entsprechende organisatorische Unterstellung erreichen. Oftmals wird die Interne Revision als Stabsstelle eingerichtet und dem Vorsitzenden des Vorstands bzw. der Geschäftsleitung sowohl disziplinarisch als auch funktional unterstellt. Denkbar ist ebenfalls, die Interne Revision funktional dem Gesamtvorstand und disziplinarisch dem Vorstandsvorsitzenden unterzuordnen. Derartige organisatorische Eingliederungsalternativen sind jedoch nicht zwingend.

    Für deutsche Kreditinstitute definieren die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) die Interne Revision als ein Instrument der Geschäftsleitung. Sie ist der Geschäftsleitung oder einem Mitglied der Geschäftsleitung, nach Möglichkeit dem Vorsitzenden, zu unterstellen. Ohne Beeinträchtigung dessen ist sicherzustellen, dass der Vorsitzende des Aufsichtsorgans unter Einbeziehung der Geschäftsleitung direkt bei dem Leiter der Internen Revision Auskünfte einholen kann.

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