Struktur- und Prozessprüfung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Struktur- und Prozessprüfung wird als Weiterentwicklung der Finanz- und Rechnungswesenprüfung angesehen. Als Prüfungsobjekte sind alle Bereiche des Unternehmens mit Ausnahme der Unternehmensführung maßgebend. Das Hauptaugenmerk liegt in der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit von Organisationsstrukturen, Internen Kontrollsystemen sowie kaufmännischen und technischen Verfahren, insbesondere rechnergestützten Systemen.
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