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Prozessrevision

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Prozessrevision dient zur Aufdeckung wesentlicher Prozessrisiken. Sie beinhaltet die Prüfung von Prozessen, die die Abläufe im gesamten Unternehmen oder in dessen Teilbereichen betreffen, sowie die Prüfung von Prozessen, die auf die Erledigung einzelner Geschäftsvorfälle gerichtet sind. Dabei werden die Geschäftsprozesse auf Fehlerhäufigkeit, Fehlertoleranz, Verlustpotenzial, Wirtschaftlichkeit sowie Stabilität geprüft. Die Prozessrevision ist eng mit der Systemprüfung verbunden.

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