Händlerevidenzzentrale
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
hat innerhalb des GeldKarten-Systems die Aufgabe, die von den an dem GeldKarten-System teilnehmenden Händlern, den GeldKarten-Akzeptanten, elektronisch eingereichten GeldKarten-Umsätze zu überprüfen und die für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs benötigten Daten aufzubereiten. Die Umsätze werden der Bank des Händlers zur Weiterverbuchung an den GeldKarten-Händler gutgeschrieben.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden Betreuten-Konto Clearingsystem CpD-Konto Konto zugunsten Dritter Kontoeröffnung Kontovollmacht Legitimationsprüfung Oder-Konto Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten Scheckinkasso TIPANET Treuhandkonto Und-Konto Verfügungsberechtigung über Bankkonten Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV) Zahlungsverkehr Zeichnungsberechtigung bestätigter Bundesbank-Scheck debitorisches Konto
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