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unterjährige Verzinsung

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    unterjährliche Verzinsung; Verzinsung eines Betrages in kürzeren als jährlichen Intervallen. Werden die Zinsen lt. Zinssatz i in m konstanten zeitlichen Abständen ermittelt, dem Ausgangsbetrag zugeschlagen und mitverzinst, ergibt sich der jährliche Aufzinsungsfaktor bei unterjähriger diskreter Verzinsung mit (1 + )m. Grenzwert dieses Faktors im Falle immer kürzerer Intervalle ist der stetige Ab- bzw. Aufzinsungsfaktor.

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