Steuermessbescheid
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Feststellungsbescheid i.S.v. §§ 179 ff. AO von Steuermessbeträgen als Grundlage für die Festsetzung der Gewerbe- (GewSt) und Grundsteuer (GrSt). Der Steuermessbescheid ist ein sog. Grundlagenbescheid (§ 171 X AO) und muss insoweit auch gesondert von der Steuerfestsetzung (z.B. Gewerbesteuerbescheid als Folgebescheid des Steuermessbescheids) angefochten werden (§ 351 II AO).
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