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Rente

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    i.w.S. Bezeichnung für Zahlungen gleicher Höhe, die in stabilen Zeitabständen wiederkehren. Im Rahmen der Investitionsrechnung ermöglichen Cashflow-Projektionen, die Renten enthalten, vereinfachte Auf-/Abzinsungsrechnungen mit Rentenendwert-/Rentenbarwertfaktoren und werden daher im Zweifel gegenüber schwankenden Zahlungen bevorzugt (z.B. bei der Bewertung von Langfristzeiträumen). Ugs. wird der Begriff der Rente vor allem im Kontext der Altersversorgung benutzt: Rentner werden so genannt, weil ihr primäres Einkommen aus einer (gesetzlichen, betrieblichen oder privaten; Alters- oder Invaliditäts-)Rente besteht. Renten(papiere) sind solche Wertpapiere, die ihren Inhabern ein regelmäßiges (Zins-)Einkommen stabiler Höhe versprechen. In der Folge heißen solche Investoren auch heute mitunter noch Rentiers.

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