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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
(zu Dt. „in Bausch und Bogen“); bezieht sich auf den Ankauf von Forderungen unter gleichzeitigem Verzicht auf Rückgriffsrechte gegenüber dem Verkäufer (Forfaitierung).
Auf einem Wechsel wird mit diesem Zusatz ein möglicher Rückgriff ausgeschlossen (Wechselrückgriff).
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