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Revision von à forfait vom 04.03.2020 - 16:57
à forfait
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(zu Dt. „in Bausch und Bogen“); bezieht sich auf den Ankauf von Forderungen unter gleichzeitigem Verzicht auf Rückgriffsrechte gegenüber dem Verkäufer (Forfaitierung).
Auf einem Wechsel wird mit diesem Zusatz ein möglicher Rückgriff ausgeschlossen (Wechselrückgriff).

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