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Special Purpose Acquisition Company (SPAC)

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abk. SPAC; gelistete Mantelgesellschaft bzw. Akquisitionsvehikel, das zum Zeitpunkt des Börsengangs (Going Public) über kein eigenständiges operatives Geschäft verfügt. Ziel ist der Erwerb von geeigneten Unternehmen innerhalb eines bestimmten Zeitraums, die in die SPAC eingebracht oder auf diese verschmolzen werden. Die Anteilsinhaber der Unternehmen können also über das SPAC ihr Unternehmen vergleichsweise zügig an die Börse bringen. Während man in Europa wenig Aktivität in diesem Bereich beobachtet, ist die Übernahme mittels SPACs in den USA, Indien, China und Israel sehr beliebt.

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