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Realkredit, Rechtsgrundlagen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Zu den vielfältigen Rechtsgrundlagen des Realkredits zählen neben den allgemeinen Vorschriften des BGB (insbes. Rechtsgeschäfte) und den Regelungen über das Recht der Schuldverhältnisse (z.B. Darlehen) u.a. die sachenrechtlichen Vorschriften des BGB (§§ 873-902, 925-928, 985-1003) sowie damit im Zusammenhang stehende Bestimmungen anderer Gesetze, wie Grundbuchordnung; Erbbaurechts-Gesetz; Wohnungseigentumsgesetz (Wohnungseigentum); Baugesetzbuch und Landes-Bauordnungen und das Grundstücksverkehrsgesetz, das den Rechtsverkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken regelt. Für Kreditgeber gelten im Realkreditgeschäft außerdem institutsspezifische Vorschriften, wie Bausparkassengesetz, Vorschriften des Sparkassenrechts (Sparkassengesetze, -verordnungen und -ordnungen sowie Mustersatzungen, Beleihungsgrundsätze (Beleihung von Grundstücken) für Sparkassen), Pfandbriefgesetz.

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