Lieferbereitschaftspolitik
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Lieferbereitschaftspolitik ist ein Teilbereich der Distributionspolitik von Kreditinstituten. Das Problem der Lieferbereitschaft äußert sich dabei im Wesentlichen in der Lieferzeit, die ein Kreditinstitut einzuräumen bzw. einzuhalten in der Lage ist. Unter der Lieferzeit von Bankdienstleistungen kann man die Zeit vom Eingang des Kundenauftrags bis zum Eintritt der vom Kunden mit dem Auftrag beabsichtigten Wirkungen verstehen, d.h. die Zeit von der Erteilung bis zur Erledigung des Kundenauftrags (z.B. vom Tag des Kreditantrags bis zum Tag der Kreditentscheidung).
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