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Streitbeilegung

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Dispute Resolution; eine von vier Risikominderungstechniken der EMIR (European Market Infrastructure Regulation). Wenn finanzielle Gegenparteien (finanzielle Gegenpartei, FC) und nichtfinanzielle Gegenparteien (nichtfinanzielle Gegenpartei, NFC)  OTC-Derivatekontrakte miteinander schließen, vereinbaren sie zuvor detaillierte Verfahren und Prozesse in Bezug auf die Feststellung, Aufzeichnung und Überwachung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Anerkennung oder Bewertung des Kontraktes und dem Austausch von Sicherheiten zwischen den Gegenparteien. Bei diesen Verfahren werden mindestens der Zeitraum, über den die Streitigkeit besteht, die Gegenpartei und der strittige Betrag aufgezeichnet. Des Weiteren müssen Verfahren und Prozesse vereinbart werden, welche die zügige Beilegung von Streitigkeiten ermöglichen, welche nicht innerhalb von fünf Geschäftstagen beigelegt werden. Zusätzlich müssen finanzielle Gegenparteien der zuständigen Behörde alle einen OTC-Derivatekontrakt, dessen Bewertung oder den Austausch von Sicherheiten betreffende Streitigkeiten in Höhe beziehungsweise im Wert von über 15 Mio. Euro, die seit mindestens 15 Geschäftstagen bestehen, melden.

    Vgl. auch Portfoliokomprimierung, Portfolioabgleich, rechtzeitige Bestätigung.

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