nichtfinanzielle Gegenpartei
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Eine nichtfinanzielle Gegenpartei (engl. Non-Financial Counterparty) ist gemäß Art. 2 Nr. 9 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 (European Markets Infrastructure Regulation, EMIR) ein in der Europäischen Union niedergelassenes Unternehmen, das nicht der Gruppe der zentralen Gegenparteien angehört und das keine finanzielle Gegenpartei ist.
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Interne Verweise
Gesamtrisikobetrag IRBA-Institut KMU-Faktor Kreditkonversionsfaktor Kreditrisikoanpassungen, allgemeine Kreditrisikostandardansatz Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten Notfall-Liquiditätshilfe Overall Capital Requirements Pillar-2-Guidance Pillar-2-Requirements Risikopositionswert Sanierungs- und Abwicklungsgesetz Sanierungsplan Total Loss-Absorbing Capacity Total SREP Capital Requirements Trennbankengesetz Verwässerungsrisiko comply or explain-Prinzip risikogewichtete Positionsbeträge
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nichtfinanzielle Gegenpartei
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