Geldhandelsadresse
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kreditinstitut, das im Geldhandel ständig als Nehmer und Geber von Zentralbankguthaben auftritt und bereit ist, sowohl Geldkurse als auch Briefkurse zu nennen. Die Stellung dieser Kurse erfolgt i.d.R. über spezielle Informations- und Handelssysteme (z.B. REUTERS), über die auch der Abschluss der Geschäfte vorgenommen wird.
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