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Revision von Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM) vom 16.11.2018 - 14:22

Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM)

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    engl. European Financial Stabilisation Mechanism (EFSM); im Mai 2010 durch Verordnung des Ministerrats der EU Nr. 407/2010 (EU-Rechtsakte) als Teil eines größeren Sicherheitsnetzes ("Euro-Rettungsschirm") getroffene Vorkehrung, über die an Mitgliedstaaten des Eurosystems, die sich in Zahlungsbilanzschwierigkeiten befinden, von der Europäischen Kommission seitens dieses EU-Organs (bzw. der Europäischen Union (EU)) zuvor auf internationalen Finanzmärkten aufgenommene Mittel weitergereicht werden können. Dies erfolgt auf Basis eines makroökonomischen Programms des Unterstützung begehrenden Landes; strikte Konditionalität soll dadurch gesichert werden, dass daneben auch Mittel der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) sowie des Internationalen Währungsfonds (IWF) eingesetzt werden und die Hilfe im Rahmen der "Troika" koordiniert wird.
    Im März 2011 beschloss der EU-Ministerrat eine vereinfachte Änderung des AEUV in Form der Ergänzung des Art. 136 um einen dritten Absatz; danach werden die EU-Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, ermächtigt, einen Stabilitätsmechanismus (d.h. den ESM) einzurichten, der aktiviert wird, wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt zu wahren. Die Gewährung von Finanzhilfen darf insoweit nur unter strengen Auflagen erfolgen. Die Regelung trat nach Ratifizierung des betr. Vertrags durch alle EU-Mitgliedstaaten 2013 in Kraft und löste EFSF sowie den bisherigen EFSM ab.

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