Cap-Kredit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Allgemein: Gegen ein Entgelt wird für einen variabel verzinslichen Kredit eine Zinsobergrenze (Cap) auf eine bestimmte Zeit vereinbart. Der Höchstzinssatz wird als Cap-Rate bezeichnet. Zusätzlich kann eine Zinsuntergrenze (Floor) vereinbart sein. Der Vorteil des variablen Zinses bei sinkenden Geldmarktsätzen bleibt erhalten, der vereinbarte Höchstzins bildet für Kreditnehmer eine gute Kalkulationsgrundlage.
2. Zinsberechnung: Referenzzins (z.B. EURIBOR) zuzüglich vereinbartem Aufschlag je nach Bonität des Kreditnehmers.
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