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Betriebsunterbrechungsversicherung

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Versicherungszweig (vgl. Versicherungsprodukt), dessen Versicherungsschutz darauf ausgerichtet ist, Schäden zu kompensieren, die durch das Ausbleiben von Erträgen aufgrund von Störungen der betrieblichen Prozesse verursacht werden.

    2. Ziel ist also der Ausgleich von durch Betriebsstillstand verursachten Vermögensschäden.

    3. Die Leistung einer Betriebsunterbrechungsversicherung erstreckt sich auf die Kompensation der Gewinne, die durch die Betriebsunterbrechung entgangen sind, der fortlaufenden Aufwendungen einschließlich Löhne und Gehälter sowie des eventuellen Mehraufwands durch Wiederaufholung des Produktionsrückstands. Die Leistungspflicht wird in der Regel auf zwölf Monate begrenzt, es können aber auch längere Haftzeiten vereinbart werden.

    4. Formen der Betriebsunterbrechungsversicherung sind die Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung, die Versicherungsschutz infolge von Feuerschäden übernimmt, die Maschinen- und Montage-Betriebsunterbrechungsversicherung, die Klein-Betriebsunterbrechungsversicherung, die als Zusatzversicherung in eine gewerbliche Sachversicherung (gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Leitungswasser oder Sturm) eingeschlossen werden kann und dadurch den Versicherungsschutz auf Betriebsunterbrechungen infolge von Sachschäden erweitert, sowie Sonderformen wie die Transport-Betriebsunterbrechungsversicherung, die Betriebsunterbrechungsversicherung infolge des Ausfalls der öffentlichen Versorgung mit Gas, Strom, Wärme oder Wasser oder die Tierseuchen-Betriebsunterbrechungsversicherung. Weitere spezielle Formen umfassen die Filmausfallversicherung oder die Veranstaltungsausfallversicherung. 

    Die beschriebenen Formen der Betriebsunterbrechungsversicherung sind weitgehend nach einem einheitlichen Muster, dem der Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung, ausgestaltet. Unterschiede finden sich im Wesentlichen im Umfang der versicherten Gefahren, im Umfang der die Betriebsunterbrechung auslösenden Faktoren sowie in speziellen Sonderregelungen.

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