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Volksaktie

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Aktie, die im Zuge der Privatisierung von Bundesvermögen aus besonderen wirtschafts- und vermögenspolitischen Gründen ausgegeben wurde. Der Gedanke des Aktiensparens (Beteiligung am Produktivvermögen der Wirtschaft) sollte gefördert und breiten Bevölkerungsschichten die Geldanlage in Aktien erleichtert werden. Bei der Ausgabe von Volksaktien wurden in der Vergangenheit teilweise einkommensschwächere Bevölkerungskreise durch Gewährung eines Sozialrabatts besonders bevorzugt.

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