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Revision von Vermögensrechnung vom 12.11.2018 - 12:23

Vermögensrechnung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Darstellung von Höhe, Zusammensetzung und Finanzierung des Vermögens (Bruttovermögen) eines Wirtschaftssubjekts, eines Sektors der Volkswirtschaft oder der Gesamtwirtschaft als Nebenrechnung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung in Form einer Gegenüberstellung von Vermögensgegenständen (Sachvermögen, Forderungen) und Verbindlichkeiten. Die Differenz bildet das Reinvermögen. Vermögensrechnungen sind Bestandsrechnungen.

    2. Volkswirtschaftliche Vermögensrechnung: Zur Erfassung aller Vermögensbestände in einer Volkswirtschaft werden gleichartige Wirtschaftssubjekte (private Haushalte, Unternehmen, öffentliche Haushalte) zu Sektoren zusammengefasst und sektorale Vermögensrechnungen erstellt. Aus der Zusammenfassung dieser Vermögensrechnungen ergibt sich die gesamtwirtschaftliche Vermögensrechnung, als Ergänzung der Inlandsproduktberechnung. Das gesamtwirtschaftliche Vermögen (auch Volksvermögen genannt) ergibt sich aus der Zusammenfassung der Sachvermögensstände (Produktivvermögen der Unternehmen und Gebrauchsvermögen, z.B. der privaten Haushalte) zuzüglich der Nettoauslandsposition der Volkswirtschaft. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es keine vollständige amtliche Vermögensrechnung, sondern nur Teilrechnungen. Das Statistische Bundesamt ermittelt das Produktivvermögen der Unternehmen sowie Teile des Anlagevermögens des Staates und der privaten Organisationen ohne Erwerbscharakter. Forderungen und Verbindlichkeiten werden in der gesamtwirtschaftlichen Finanzierungsrechnung und in der Geldvermögensrechnung der Deutschen Bundesbank dargestellt.

    3. Betriebswirtschaftliche Vermögensrechnung: Als Vermögensrechnung von Unternehmen werden in erster Linie Bilanzen verwendet. Das Reinvermögen von Unternehmen wird in Bilanzen als Eigenkapital ausgewiesen. Die Vermögensrechnung einzelner Wirtschaftssubjekte (Personen) können zusammengefasst werden (Konsolidierung), z.B. durch Zusammenfassung von Bilanzen mehrerer Unternehmen, die zu einem Konzern gehören und eine Konzernbilanz aufstellen.

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