Direkt zum Inhalt

notenbankfähige Wechsel

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Allgemeines: Wechsel, die den sachlichen und förmlichen Voraussetzungen zur Rediskontierung bei der Zentralbank entsprechen (rediskontfähige Wechsel).

    2. Eurosystem und Deutsche Bundesbank: Die von Banken innerhalb des Eurosystems bereitgestellten Wechsel müssen bestimmte Voraussetzungen bzw. Zulassungskriterien erfüllen, die im Einheitlichen Sicherheitenverzeichnis der Europäischen Zentralbank (EZB) festgelegt sind, um als notenbankfähige Sicherheiten zu gelten.

    3. In der Bankbilanz werden notenbankfähige Wechsel als Abschnitte ausgewiesen, die zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zugelassen sind. Die bei der Deutschen Bundesbank im Rahmen des Eurosystems refinanzierbaren Wechsel sind in einem ausgegliederten Vermerk anzugeben (§ 13 II RechKredV - Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung) v. 11.12.1998, BGBl. I S. 3658, zuletzt geändert durch G v. 17.7.2015, BGBl. I S. 1245).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com