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Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    wichtigster Teil der (alten) Europäischen Gemeinschaften. Durch den Vertrag von Maastricht über die Europäische Union (1993) wurde die EWG in Europäische Gemeinschaft (EG) umbenannt. Die Organe der EWG stimmten mit denen der damaligen wie der 2009 rechtlich als juristische Person verselbstständigten Europäischen Union (EU) überein.

    Wichtigste Aufgabe der EWG war die Integration der Mitgliedstaaten mittels schrittweiser Realisierung eines gemeinsamen Marktes sowie des Europäischen Binnenmarktes einschließlich eines Europäischen Wettbewerbsrechts sowie ab Mitte der 1980er Jahre auch die Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion mit dem Euro als einheitlicher Währung.

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