EBICS
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Abk. für Electronic Banking Internet Communication Standard. Neuer, in Deutschland multibankfähiger Standard für die Übertragung von Zahlungsverkehrsdaten über das Internet. Der EBICS wurde vom Zentralen Kreditausschuss (ZKA; heute Die Deutsche Kreditwirtschaft) entwickelt und 2006 in das DFÜ-Abkommen aufgenommen. Seit 2008 besteht eine Verpflichtung für Kreditinstitute zur Unterstützung von EBICS. EBICS löst nach einer Übergangszeit den bisherigen Standard BCS ab, für den es kein Internetprotokoll gibt.
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