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Revision von Upfront vom 30.10.2018 - 15:07

Upfront

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Fälligwerden der Optionsprämie sofort nach Geschäftsabschluss (Stock-Style-Verfahren). Alternativ kann die Optionsprämie beispielsweise bei Caps und Floors annualisiert und auf die Laufzeit verteilt werden (z.B. Capped Floating Rate Note, Floor Floating Rate Note). Bei Optionen auf kurzfristige Zinsfutures (z.B. Short Sterling Future), mittelfristige Zinsfutures (z.B. Euro-Bobl-Future) und langfristige Zinsfutures (z.B. Euro-Bund-Future, BTP-Future) erfolgt die Prämienabrechnung im Future-Style-Verfahren. Als Upfront werden auch Zahlungen bezeichnet, die beim Abschluss von z.B. Swaps oder Forwards fällig werden, wenn die Transaktionen nicht zum Marktpreis abgeschlossen werden.

    Vgl. auch Terminkontrakte.

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