Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Sondervermögen einer Kapitalanlagegesellschaft vom 13.11.2018 - 19:43

Sondervermögen einer Kapitalanlagegesellschaft

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Nach § 2 II, III des bis 2013 geltenden Investmentgesetz (InvG) Vermögensmasse (Sondervermögen), die bei einer Kapitalanlagegesellschaft gegen Ausgabe von Anteilscheinen aus eingelegtem Geld von Anlegern und damit angeschafften Vermögensgegenständen gebildet ist (Investmentfonds). Nach Ablösung des InvG durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) werden Sondervermögen heute in § 1 X KAGB definiert als inländische offene Investmentvermögen (§ 1 IV, VII) in Vertragsform, die von einer Verwaltungsgesellschaft (§ 1 XIV) für Rechnung der Anleger nach Maßgabe des KAGB und den Anlagebedingungen, nach denen sich das Rechtsverhältnis der Verwaltungsgesellschaft zu den Anlegern bestimmt (§ 162 KAGB), verwaltet werden, so dass heute von Sondervermögen einer (Kapital-)Verwaltungsgesellschaft (KVG) zu sprechen ist.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com