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Schuldentragfähigkeit

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Fähigkeit eines Schuldners (z.B. Gebietskörperschaft, Unternehmen), seinen Schuldendienst (Zins-Zahlung und Tilgung), der aufgrund der bisher aufgenommenen Schulden entsteht, fristgerecht und in voller Höhe leisten zu können, ohne dass es zur Zahlungsunfähigkeit kommt.

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